Broholmer of loving cuddlers
Broholmer of loving cuddlers

§ 11 TierSchG

Im Gegensatz zu vielen Hobbyzüchtern besitze ich die Erlaubnis zur Zucht nach § 11 TierSchG. Hiermit verbunden ist ein Sachkundenachweis mit schriftlicher Prüfung. Zudem wird meine Zucht regelmäßig durch das zuständige Veterinäramt kontrolliert, welches die Einhaltung aller für die optimale Haltung von Hunden notwendigen Voraussetzungen überprüft.

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© Broholmer of loving cuddlers

Natürlich kann man ohne Hund leben,

es lohnt sich nur nicht.

Heinz Rühmann